ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen von AMAINA.FOTOGRAFIE:

Anna-Mai Ton, Seitenbachstrasse 17, 71093 Weil im Schönbuch, Steuernummer: 56441/20323.

Sie gelten auch für künftige Aufträge desselben Auftraggebers, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Mit Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. In Textform vereinbarte Individualabsprachen gehen diesen AGB im Zweifel vor.

 

1. Leistungsumfang

1.1. Die Fotografin stellt grundsätzlich keine RAW-Dateien zur Verfügung. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die bearbeiteten Bilder in hochauflösender digitaler Form. Die RAW-Daten verbleiben im Besitz der Fotografin und werden 12 Monate nach der Veranstaltung gelöscht. Für gewerbliche Auftraggeber mit spezifischen Anforderungen kann die Übergabe von RAW-Dateien gegen gesonderte Vergütung individuell in Textform vereinbart werden.

1.2. Die Bildauswahl liegt im künstlerischen Ermessen der Fotografin.

1.3. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

1.4. Die bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Die Galerie ist 3 Monate online verfügbar. Eine erneute Bereitstellung ist auf Anfrage möglich.

1.5. Rechtzeitig vor dem Auftragstermin ist der Fotografin eine Kontaktperson mit Telefonnummer zu nennen, die für organisatorische Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

1.6. Die Fotografin schuldet eine handwerklich und künstlerisch sorgfältige Auswahl repräsentativer Aufnahmen, nicht eine lückenlose Dokumentation aller Personen und Szenen. Sie bemüht sich nach Kräften, alle relevanten Personen und Situationen abzulichten.

1.7. Der Fotografin und gegebenenfalls ihren Assistenten sind angemessene Pausen sowie Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

2. Honorar, Zahlung und Reisekosten

2.1. Das Honorar wird im Fotografievertrag festgelegt. Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung fällig. Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich gebucht. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der (Abschluss-)Rechnung per Überweisung zu leisten. Die Rechnung wird nach Abschluss des Auftrags durch die Fotografin erstellt.

2.2. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Absage folgende Ausfallhonorare fällig, gerechnet vom Auftragstermin zurück:

  • Bis mehr als 12 Monate vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags

  • Bis mehr als 6 Monate vor dem Termin: 65 % des Gesamtbetrags

  • Bis mehr als 3 Monate vor dem Termin: 80 % des Gesamtbetrags

  • Ab 3 Monate vor dem Termin: 90 % des Gesamtbetrags

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das Ausfallhonorar angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin durch die Stornierung ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, insbesondere wenn die Fotografin den freigewordenen Termin anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vergeben konnte.

2.3. Eine Terminverschiebung ist kostenlos möglich, sofern die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist und die Verschiebung in Textform bestätigt wird. Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen. Ist der neue Termin nicht verfügbar, gilt die Verschiebung als Stornierung gemäß Ziffer 2.2.

2.4. Wird die vereinbarte Stundenanzahl überschritten, wird jede weitere angefangene Stunde nach dem im jeweiligen Einzelangebot ausgewiesenen Stundensatz berechnet.

2.5. Anfahrten bis 100 km (einfache Strecke) sind im Honorar enthalten. Ab 100 km wird eine Anfahrtspauschale von 80 € berechnet. Ab einer einfachen Entfernung von 150 km verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit zu sorgen oder die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Details werden rechtzeitig abgestimmt.

2.6. Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung oder anderer unverschuldeter Umstände nicht erfüllen, entfällt die Leistungspflicht. Die Fotografin wird sich in diesem Fall bemühen, einen geeigneten Ersatz aus ihrem Netzwerk zu vermitteln. Die Vermittlung eines Ersatzes ist keine geschuldete Leistung, sondern eine Kulanzbemühung. Kommt es zu keiner Ersatzlösung oder lehnt der Auftraggeber den vermittelten Ersatz ab, wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2.7. Die Fotografin ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder vergleichbar schwerwiegende Umstände) zu stornieren. In diesem Fall wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Ziffer 2.6 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

3. Nutzungsrechte und Urheberrecht

3.1 Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags entstandenen Bildwerken steht ausschließlich der Fotografin zu und ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält mit Abschluss dieses Vertrages und vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein Nutzungsrecht in dem in Ziffer 3.3 (für Verbraucher) bzw. Ziffer 3.5 (für Unternehmer) jeweils vereinbarten Umfang.

3.2 Eigenwerberecht der Fotografin

Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbe- und Referenzzwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in eigenen Print-Materialien, in sozialen Medien und Portfolios sowie bei Messen, Ausstellungen und Wettbewerben.

3.3 Nutzungsrechte für Verbraucher (Hochzeits- und Privataufträge)

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, räumt die Fotografin ihm an den vertragsgemäß gelieferten Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für ausschließlich private, nichtkommerzielle Zwecke ein. Hiervon umfasst sind insbesondere:

  • Druck und Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch (Fotoabzüge, Fotobücher, Fotogeschenke an Familie und enge Freunde)

  • Veröffentlichung auf privaten, nichtkommerziellen Social-Media-Profilen, persönlichen Websites und in privaten Messenger-Diensten

  • Weitergabe der Bilder im engsten privaten Umfeld (z. B. an Hochzeitsgäste oder Familienangehörige)

Eine Bearbeitung der Bilder im Rahmen üblicher Anwendungen (z. B. Filter sozialer Netzwerke, automatische Komprimierung) ist gestattet, sofern die künstlerische Aussage nicht entstellt wird. Wesentliche inhaltliche Veränderungen (z. B. Retusche von Personen, Veränderung des Bildausschnitts zu redaktionellen Zwecken) sollen nach Möglichkeit unterbleiben.

Eine Verwendung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken (insbesondere Werbung, Verkauf, Nutzung durch Unternehmen, redaktionelle Nutzung gegen Entgelt) ist von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

3.4 Bildrechte und Einwilligungen bei Hochzeits- und Privataufträgen

Die Fotografin verwendet ausgewählte Bilder aus Hochzeits- und Privataufträgen für eigene Marketing- und Referenzzwecke gemäß Ziffer 3.2. Dies umfasst nicht nur Bilder des Brautpaars oder der unmittelbaren Auftraggeber, sondern auch Aufnahmen, auf denen weitere Gäste, Trauzeugen oder Familienangehörige erkennbar abgebildet sind.

Der Auftraggeber sichert zu, die anwesenden Gäste vor der Veranstaltung in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass eine Fotografin anwesend ist und dass ausgewählte Bilder durch die Fotografin für deren eigene Werbe- und Referenzzwecke verwendet werden können. Der Auftraggeber stellt die Fotografin im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der Bilder für die in Ziffer 3.2 genannten Zwecke entstehen, soweit diese Ansprüche auf fehlenden Hinweisen oder Einwilligungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers beruhen.

Findet eine erkennbar abgebildete Person ein Bild von sich in einer öffentlichen Veröffentlichung der Fotografin und wünscht dessen Entfernung, genügt eine formlose Nachricht an die Fotografin (hallo@amaina.de). Die Fotografin wird das betreffende Bild in diesem Fall ohne Rückfrage und ohne Begründungspflicht aus laufenden Veröffentlichungen entfernen und nicht weiter verwenden.

3.5 Nutzungsrechte für Unternehmer

Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder die Bilder zu gewerblichen, beruflichen oder selbständigen Zwecken verwendet, gelten die folgenden gestuften Nutzungsrechtsstufen. Der konkret eingeräumte Umfang wird im jeweiligen Einzelvertrag verbindlich festgelegt; ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten ausschließlich die Nutzungsrechte gemäß Stufe (a) als eingeräumt.

(a) Interne Nutzung — im Honorar enthalten: Verwendung innerhalb der Organisation des Auftraggebers, insbesondere Mitarbeiterkommunikation, Intranet, interne Präsentationen und interne Dokumente.

(b) Online-Marketing und Social Media — im Honorar enthalten, sofern bei Vertragsabschluss vereinbart: Verwendung auf der eigenen Website des Auftraggebers, auf Social-Media-Kanälen der Organisation, in Newslettern und in digitalen Pressemitteilungen.

(c) Print und klassische Werbung — gegen gesonderten Aufschlag: Verwendung in Print-Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Out-of-Home-Werbung sowie redaktionellen Print-Veröffentlichungen.

(d) Weitergabe an Dritte — gegen gesonderten Aufschlag: Verwendung durch Partner, Sponsoren, Veranstalter oder externe Agenturen des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits durch (a) oder (b) gedeckt sind.

(e) Exklusivität / Buyout — gegen gesonderten Aufschlag: Vollständige, ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte. Die Eigennutzung der Fotografin gemäß Ziffer 3.2 entfällt insoweit; eine Nutzung der Bilder zu Referenzzwecken bleibt jedoch im Portfolio und auf Anfrage gegenüber Dritten gestattet.

Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der nach (a) bis (e) eingeräumten Nutzungsrechte ist weltweit und zeitlich unbegrenzt, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen üblicher Bild-Workflows (z. B. Erstellung verschiedener Bildgrößen, Beschnitt für Layouts, Komprimierung) anzupassen, sofern die künstlerische Aussage nicht entstellt wird.

3.6 Bildrechte und Einwilligungen bei Unternehmensaufträgen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle im Rahmen des Auftrags erkennbar abgebildeten Personen — insbesondere Mitarbeitende, Gäste und Teilnehmende — die nach geltendem Recht erforderlichen Einwilligungen für die vereinbarten Verwendungszwecke vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Einwilligungen nach Art. 6, Art. 7 DSGVO und nach § 22 KUG.

Die Einholung, Dokumentation und Verwaltung dieser Einwilligungen liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die abgebildeten Personen einzeln anzusprechen oder gesonderte Einwilligungen einzuholen.

Der Auftraggeber stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der Bilder im vereinbarten Rahmen entstehen, soweit diese Ansprüche auf fehlenden oder unzureichenden Einwilligungen beruhen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Die Fotografin ist berechtigt, ausgewählte Bilder aus Unternehmensaufträgen für eigene Marketing- und Referenzzwecke gemäß Ziffer 3.2 zu verwenden, sofern für die abgebildeten Personen Einwilligungen vorliegen, die diese Verwendung abdecken. Soweit der Auftraggeber für seine eigenen Zwecke Einwilligungen einholt, wird er die Fotografin in diese Einwilligungen mit einbeziehen, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Findet eine erkennbar abgebildete Person ein Bild von sich in einer öffentlichen Veröffentlichung der Fotografin und wünscht dessen Entfernung, genügt eine formlose Nachricht an die Fotografin (hallo@amaina.de). Die Fotografin wird das betreffende Bild in diesem Fall ohne Rückfrage und ohne Begründungspflicht aus laufenden Veröffentlichungen entfernen und nicht weiter verwenden.

3.7 Übergreifende Bestimmungen

Bei einer öffentlichen Veröffentlichung der Bilder im professionellen oder redaktionellen Kontext ist ein lesbarer Urhebervermerk „amaina.fotografie" anzubringen, in Online-Medien mit entsprechender Verlinkung auf amaina.de. Bei rein privaten Veröffentlichungen durch Verbraucher (Ziffer 3.3) ist ein Urhebervermerk erwünscht, aber nicht verpflichtend.

Eine Weiterveräußerung der Bildwerke an Dritte oder die Lizenzierung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich gemäß Ziffer 3.5 (d) oder (e) vereinbart.

Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und etwaiger vereinbarter Nutzungsrechtsaufschläge auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung sind alle Nutzungen vorbehaltlich der Eigenwerbung der Fotografin (Ziffer 3.2) nicht gestattet.

4. Haftung

4.1. Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

4.2. Die Fotografin haftet ebenfalls unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

4.3. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) haftet die Fotografin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist insoweit auf das Doppelte des vereinbarten Auftragshonorars begrenzt.

4.4. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Fotografin nicht für Schäden durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle.

4.5. Die Fotografin fertigt während des Auftrags und unmittelbar danach Datensicherungen der entstandenen Aufnahmen an.

4.6. Reklamationen bezüglich technischer Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Galerie in Textform mitzuteilen.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Textform.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.