Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von AMAINA PHOTOGRAPHY. Sie gelten auch für künftige Aufträge desselben Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Schriftlich vereinbarte Individualabsprachen gehen diesen AGB im Zweifel vor. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Anna-Mai Ton . Seitenbachstr. 17 . 71093 Weil im Schönbuch Steuernummer: 56441/20323 ·
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  • 1. Allgemeines

    1.1. Die Fotografin stellt keine RAW-Dateien zur Verfügung. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die bearbeiteten und fertigen Bilder in einer hochauflösenden digitalen Form. Die RAW-Daten verbleiben im Besitz der Fotografin und werden nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veranstaltung gelöscht.

    1.2. Die Fotografin wählt die Bilder aus.

    1.3. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

    1.4. Die bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Der Link zu dieser Galerie ist für 6 Monate ab dem Datum der Bereitstellung gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie deaktiviert und der Zugriff auf die Bilder ist nicht mehr möglich.

    1.5. Der Fotografin wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

    1.6. Um die Arbeit der Fotografin zu unterstützen, sollte das Fotografieren durch die Gäste des Kunden während der Veranstaltung/ Hochzeit nach Möglichkeit minimiert werden.

    1.7. Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle anwesenden Gäste und relevanten Szenen während der Veranstaltung abzulichten; eine vollständige Abdeckung kann jedoch nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

    1.8. Der Fotografin und gegebenenfalls ihren Assistenten sind angemessene Pausen sowie Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

  • 2. Honorar, Zahlung, Reisekosten/ Übernachtung

    2.1. Das Honorar für den Auftrag wird in der Auftragsbestätigung genannt und entspricht der dort aufgeführten Summe. Der Gesamtbetrag ist am Veranstaltungstag zu begleichen.
    Sollte der Auftrag aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht zustande kommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig. Diese Summe ist per Banküberweisung zu begleichen.

    2.2. Wird die vereinbarte Stundenanzahl im Rahmen der gebuchten Leistung überschritten, so wird jede weitere angefangene Stunde mit 150 EUR netto in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

    2.3. Bei Aufträgen mit einer einfachen Anreiseentfernung von über 110 km (ausgehend vom Wohnort der Fotografin) verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit der Fotografin zu sorgen. Dies kann durch Bereitstellung einer Unterkunft oder durch Übernahme der Kosten für eine vergleichbare Unterkunft (z. B. Hotel oder Airbnb) erfolgen. Die Details zur Unterkunft sind rechtzeitig vor dem Fototermin mit der Fotografin abzustimmen.

    2.4. Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht erfüllen oder die Bilder nicht innerhalb von 6–8 Wochen liefern, so entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall einbehalten, es erfolgt keine weitere Zahlungspflicht.
    Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadenersatzforderungen und auf die Weitergabe etwaiger Mehrkosten an die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich nach Möglichkeit, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

  • 3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

    3.1. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.

    3.2. Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bilder bis auf Widerruf für eigene Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Medien (z. B. Instagram), auf Blogs, in Fachzeitschriften, Flyern, Anzeigen sowie auf Messen und Ausstellungen.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche anwesenden Gäste rechtzeitig – spätestens am Tag der Veranstaltung – darüber zu informieren, dass Foto- und ggf. Videoaufnahmen durch die Fotografin erfolgen und diese ggf. veröffentlicht werden.

    Die Fotografin übernimmt keine Haftung für fehlende Einwilligungen Dritter, sofern die Information oder Einholung der Zustimmung durch den Auftraggeber unterlassen wurde. Ersatzansprüche Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, trägt ausschließlich der Auftraggeber.

    3.3. Der Auftraggeber darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Auftraggeber vom Fotografen ein erweitertes, schriftliches Nutzungsrecht.

    3.4. Bei Veröffentlichungen hat der Auftraggeber im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („amaina.photography“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Instagram mit Verlinkung des Accounts („amaina.photography“). In Online-Medien ist ausschließlich die Verwendung der Webversion mit Wasserzeichen zulässig. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen

    3.5. Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

  • 4. Vereinbarung

    4.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  • 5. Salvatorische Klausel

    5.1. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

  • 6. Haftungsausschluss

    6.1. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

    6.2. Die Haftung der Fotografin ist auf den vereinbarten Gesamtbetrag beschränkt.

    6.3. Für entgangene Erinnerungen oder emotionale Schäden durch fehlende oder nicht den Erwartungen entsprechende Bildinhalte übernimmt die Fotografin keine Haftung.

  • 7. Zustandekommen des Vertrags

    7.1. Der Vertrag wird als Auftragsbestätigung an den Auftraggeber verschickt und enthält Informationen zu Honorar, Datum, Ort und Dauer der Veranstaltung. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, da die Auftragsbestätigung für die Sicherheit des Auftrags sorgt. Sollte der Auftrag aufgrund einer Absage des Auftraggeber oder einer Trennung des Brautpaares nicht durchgeführt werden, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme an die Fotografin zu entrichten.

  • 8. Kleinunternehmerregelung und Rechnungsstellung

    8.1. Die Fotografin arbeitet als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und erhebt daher keine Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dieser Regelung ohne Umsatzsteuerausweis. Alle Beträge in den Angeboten und Rechnungen verstehen sich daher als Endpreise.