Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von AMAINA PHOTOGRAPHY durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

Anna-Mai Ton . Seitenbachstr. 17 . 71093 Weil im Schönbuch Steuernummer: 56441/20323 ·
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  • 1. Allgemeines

    1.1. Die Fotografin stellt keine RAW-Dateien zur Verfügung. Die RAW-Dateien sind das urheberrechtlich geschützte Material des Fotografen und dienen lediglich als Ausgangsmaterial für die Bearbeitung der finalen Bilder. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die bearbeiteten und fertigen Bilder in einer hochauflösenden digitalen Form.

    1.2. Die Fotografin wählt die Bilder aus.

    1.3. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

    1.4. Der Fotografin wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

    1.5. Um die Arbeit der Fotografin zu unterstützen, sollte das Fotografieren durch die Gäste des Kunden während der Veranstaltung/ Hochzeit nach Möglichkeit minimiert werden.

    1.6. Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle anwesenden Gäste und relevanten Szenen während der Veranstaltung abzulichten; eine vollständige Abdeckung kann jedoch nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

    1.7. Der Fotografin und gegebenenfalls ihren Assistenten sind angemessene Pausen sowie Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

  • 2. Honorar, Zahlung, Reisekosten/ Übernachtung, Eigentumsvorbehalt

    2.1. Das Honorar für den Auftrag wird in der Auftragsbestätigung genannt und entspricht der dort aufgeführten Summe. Der Gesamtbetrag ist am Veranstaltungstag zu begleichen.
    Sollte der Auftrag aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht zustande kommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig. Diese Summe ist per Banküberweisung zu begleichen.

    2.2. Bei Aufträgen, die eine einfache Strecke von mehr als 125 km von der Adresse der Fotografin entfernt sind, verpflichtet sich der Kunde, für eine Übernachtungsmöglichkeit der Fotografin zu sorgen. Die Einzelheiten der Übernachtung sind rechtzeitig vor dem Fototermin abzustimmen.

    2.3. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf die Einforderung der vereinbarten zweiten Anzahlung, während die erste Anzahlung einbehalten wird.

    2.4. Falls es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich ist, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6-8 Wochen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen sowie auf die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

    2.5. Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

  • 3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

    3.1. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.

    3.2. Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bilder bis auf Widerruf für eigene Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Medien (z. B. Instagram), auf Blogs, in Fachzeitschriften, Flyern, Anzeigen sowie auf Messen und Ausstellungen.

    Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwesenden Gäste rechtzeitig – spätestens am Tag der Veranstaltung – darüber zu informieren, dass Foto- und ggf. Videoaufnahmen durch die Fotografin erfolgen und diese ggf. veröffentlicht werden. Es obliegt dem Brautpaar, die erforderlichen Einwilligungen der Gäste einzuholen.

    Die Fotografin übernimmt keine Haftung für fehlende Einwilligungen Dritter, sofern die Information oder Einholung der Zustimmung durch den Kunden unterlassen wurde. Ersatzansprüche Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, trägt ausschließlich der Kunde.

    3.3. Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

    3.4. Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („amaina.photography“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Instagram mit Verlinkung des Accounts („amaina.photography“). In Online-Medien ist ausschließlich die Verwendung der Webversion mit Wasserzeichen zulässig. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen

  • 4. Vereinbarung

    4.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  • 5. Salvatorische Klausel

    5.1. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

  • 6. Haftungsausschluss

    6.1. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Die Haftung der Fotografin ist auf den vereinbarten Gesamtbetrag beschränkt.

  • 7. Zustandekommen des Vertrags

    7.1. Der Vertrag wird als Auftragsbestätigung an den Kunden verschickt und enthält Informationen zu Honorar, Datum, Ort und Dauer der Veranstaltung. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, da die Auftragsbestätigung für die Sicherheit des Auftrags sorgt. Sollte der Auftrag aufgrund einer Absage des Kunden oder einer Trennung des Brautpaares nicht durchgeführt werden, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme an die Fotografin zu entrichten.

  • 8. Kleinunternehmerregelung und Rechnungsstellung

    8.1. Die Fotografin arbeitet als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und erhebt daher keine Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dieser Regelung ohne Umsatzsteuerausweis. Alle Beträge in den Angeboten und Rechnungen verstehen sich daher als Endpreise.